Erdbestattung in Nürnberg: Grabarten, Gebühren, Beispiele

Eine Erdbestattung im Reihengrab mit großer Trauerhalle kostet in Nürnberg 3.098,00 € an städtischen Gebühren. Mit durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Beerdigungskosten bei ca. 6.398 €.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Nürnberg; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS), gültig ab 01.04.2026.

Woraus sich die Gebühr zusammensetzt

Die Stadt berechnet eine Erdbestattung aus drei Bausteinen und einer Option. Erstens die Grabgebühr: ein Jahressatz je Grabart, den die Stadt für die gesamte Laufzeit im Voraus erhebt (§ 3 Abs. 2 BFGebS). Die Laufzeit beträgt mindestens die Ruhezeit von 10 Jahren und wird nur in vollen Jahren vergeben (§ 23 Abs. 2 BFS). Verzichten Sie vorzeitig auf das Grab, gibt es keine Erstattung.

Zweitens die Annahmegebühr für die verstorbene Person im Sarg von 59,00 € (A 1.1.1). Drittens die Beisetzungsgebühr für eine erwachsene Person von 1.569,00 € (A 1.1.2), für ein Kind 475,00 € (A 1.1.3). Die Beisetzung übernimmt auf den städtischen Friedhöfen ausschließlich die Friedhofsverwaltung (§ 4 Abs. 1 BFS).

Optional kommt die Trauerhalle hinzu: 480,00 € für 30 Minuten in der großen Halle (Südfriedhof, Westfriedhof, Boxdorf, Reichelsdorf, Fischbach) oder 420,00 € in der kleinen Halle der übrigen Friedhöfe. Jede weitere angefangene halbe Stunde kostet 240,00 € beziehungsweise 210,00 €. Eine Grundgebühr, Wegegebühren oder einen Samstagstarif gibt es nicht; an Samstagen, Sonn- und Feiertagen finden keine Beisetzungen statt (§ 6 Abs. 1 BFS).

Erdgräber und Gebühren für die Erdbestattung in Nürnberg
LeistungNutzungsdauerGebührTarifstelle
Erd- und Kindergräber (je Jahr)
Reihengrab Erwachseneje Jahr, mind. 10 Jahre99,00 €B 2.1.1
Wahlgrab einfachtief/einfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre79,00 €B 4.1.1
Wahlgrab einfachtief/doppeltbreitje Jahr, mind. 10 Jahre158,00 €B 4.1.2
Wahlgrab einfachtief/dreifachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre237,00 €B 4.1.3
Wahlgrab einfachtief/vierfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre316,00 €B 4.1.4
Wahlgrab doppelttief/einfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre158,00 €B 4.1.5
Wahlgrab doppelttief/doppeltbreitje Jahr, mind. 10 Jahre316,00 €B 4.1.6
Familiengrab einfachtief/einfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre99,00 €B 4.2.1
Familiengrab einfachtief/doppeltbreitje Jahr, mind. 10 Jahre198,00 €B 4.2.2
Familiengrab einfachtief/dreifachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre297,00 €B 4.2.3
Familiengrab einfachtief/vierfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre396,00 €B 4.2.4
Familiengrab einfachtief/fünffachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre495,00 €B 4.2.5
Familiengrab doppelttief/einfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre198,00 €B 4.2.6
Familiengrab doppelttief/doppeltbreitje Jahr, mind. 10 Jahre396,00 €B 4.2.7
Familiengrab doppelttief/dreifachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre594,00 €B 4.2.8
Familiengrab doppelttief/vierfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre792,00 €B 4.2.9
Kindergrab 0,45 x 0,90 m bzw. 0,60 x 1,20 mje Jahr, mind. 6 Jahre19,00 €B 4.3.1 / 4.3.2
Bestattungsgebühren, Trauerhalle und Nutzungsräume
Annahme einer/eines Verstorbenen im Sargeinmalig59,00 €A 1.1.1
Beisetzung einer/eines Erwachsenen (Sarg)einmalig1.569,00 €A 1.1.2
Beisetzung eines Kindeseinmalig475,00 €A 1.1.3
Beisetzung in einer Grufteinmalig1.215,00 €A 1.1.4
Große Trauerhalle, 30 Minuten (Südfriedhof, Westfriedhof, Boxdorf, Reichelsdorf, Fischbach)einmalig480,00 €A 1.3.5
Kleine Trauerhalle, 30 Minuten (übrige Friedhöfe)einmalig420,00 €A 1.3.6
Verlängerung große Trauerhalle je angefangene 30 Minuteneinmalig240,00 €A 1.3.7.1
Verlängerung kleine Trauerhalle je angefangene 30 Minuteneinmalig210,00 €A 1.3.7.2
Kühlzelle je Tageinmalig47,00 €A 1.3.1
Abschiedsraum je angefangene 60 Minuteneinmalig299,00 €A 1.3.4

Logik: Grabgebühr = Jahressatz × Jahre, für die ganze Laufzeit im Voraus fällig (§ 3 Abs. 2 BFGebS), zum Beispiel Reihengrab: 99,00 € × 10 Jahre = 990,00 €. Dazu kommen Annahme- und Beisetzungsgebühr, auf Wunsch die Trauerhalle und bei einer Urne die Einäscherung.

Die Gebühren der Satzung sind ohne Umsatzsteuer-Ausweis angegeben; nur die Beisetzung im Seelenfeld und im Grabfeld für Stillgeborene (A 1.1.5 und 1.1.6) ist ausdrücklich inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Der Preis der Einäscherung (380,80 €) enthält die Mehrwertsteuer.

Quelle: Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) mit Anlage Gebührenverzeichnis, vom 12. August 2019 (Amtsblatt S. 321), zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Januar 2026 (Amtsblatt S. 69), in Kraft seit 01.04.2026. Satzung als PDF, Gebührenverzeichnis als PDF; Einäscherung: Stadt Nürnberg, Einäscherungen. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Jahressätze der Grabgebühren
GrabartJahressatzTarifstelle
Wahlgrab einfachtief/einfachbreit79,00 €B 4.1.1
Reihengrab Erwachsene99,00 €B 2.1.1
Familiengrab einfachtief/einfachbreit99,00 €B 4.2.1
Wahlgrab einfachtief/doppeltbreit158,00 €B 4.1.2
Wahlgrab doppelttief/einfachbreit158,00 €B 4.1.5
Familiengrab einfachtief/doppeltbreit198,00 €B 4.2.2
Familiengrab doppelttief/einfachbreit198,00 €B 4.2.6
Familiengrab einfachtief/dreifachbreit297,00 €B 4.2.3
Wahlgrab doppelttief/doppeltbreit316,00 €B 4.1.6
Familiengrab doppelttief/doppeltbreit396,00 €B 4.2.7
Jahressätze der Grabgebühren im Größenvergleich, fällig für die ganze Laufzeit von mindestens 10 Jahren. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS), in Kraft seit 01.04.2026.

Rechenbeispiele für die Erdbestattung

Alle Beispiele enthalten Grabgebühr, Annahme, Beisetzung und die Trauerhalle. Grabstein und Bestatter sind nicht enthalten.

Reihengrab mit großer Trauerhalle

99,00 € × 10 Jahre = 990,00 € + Annahme 59,00 € + Beisetzung 1.569,00 € + Halle 480,00 € = 3.098,00 €. In der kleinen Trauerhalle sind es 3.038,00 €, mit einer Verlängerung der großen Halle um 30 Minuten 3.338,00 €.

Wahlgrab einfachtief/einfachbreit

79,00 € × 10 Jahre = 790,00 € + 59,00 € + 1.569,00 € + 480,00 € = 2.898,00 €. Bei 25 Jahren Laufzeit steigt die Grabgebühr auf 1.975,00 €, die Friedhofskosten auf 4.083,00 €.

Familiengrab einfachtief/doppeltbreit für 20 Jahre

198,00 € × 20 Jahre = 3.960,00 € + Annahme, Beisetzung und große Halle = 6.068,00 €, mit Bestatter ca. 9.368 €.

Reihengrab, Wahlgrab oder Familiengrab?

Welche Grabart passt, hängt vor allem von zwei Fragen ab: Soll später jemand im selben Grab beigesetzt werden, und wie lange soll das Grab bestehen?

Das Reihengrab wird erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben. Es gibt kein Grabnutzungsrecht und keine weitere Beisetzung (§ 13 BFS); die Laufzeit ist deshalb fest 10 Jahre, die Grabgebühr 990,00 €.

Wahlgräber und Familiengräber erwerben Sie mit einem Grabnutzungsrecht, das sich zum selben Jahressatz verlängern lässt; der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Ablauf gestellt sein (§ 24 Abs. 1 BFS). Das Gebührenverzeichnis unterscheidet nach Tiefe (einfachtief, doppelttief) und Breite. Der Jahressatz des einfachen Wahlgrabs (79,00 €) liegt unter dem des Reihengrabs (99,00 €). Welche Grabart auf welchem Friedhof frei ist, legt die Friedhofsverwaltung fest (§ 12 Abs. 3 BFS).

Werden Familienangehörige gleichzeitig in einem Grab beigesetzt, ist nur eine Bestattungsgebühr zu entrichten (§ 5 Abs. 2 BFGebS). Für eine Beisetzung in einer Gruft berechnet die Stadt 1.215,00 € (A 1.1.4).

Die Ruhezeit beträgt auf den städtischen Friedhöfen 10 Jahre für Erwachsene und 6 Jahre für Kinder; auf den Friedhöfen Großgründlach und Fischbach sind es 12 Jahre für Erwachsene und 10 Jahre für Kinder (§ 22 Abs. 1 BFS). Als Kind gilt, wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 5 Abs. 1 BFS, § 4 BFGebS). Ein Grabnutzungsrecht wird nur für volle Jahre vergeben, mindestens für die Ruhezeit (§ 23 Abs. 2 BFS).

Kinder

Als Kind gilt nach der Satzung, wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Kindergrab kostet 19,00 € je Jahr (B 4.3.1 / 4.3.2) bei einer Ruhezeit von 6 Jahren, die Beisetzung 475,00 €. Für Totgeburten und Stillgeborene gibt es das Seelenfeld und das Grabfeld für Stillgeborene; die Beisetzung dort kostet 250,00 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer.

Was der Bestatter bei einer Erdbestattung berechnet

Für die eigenen Leistungen berechnen Bestatter im Durchschnitt etwa 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter; der Sarg ist meist der größte Einzelposten.

  • Abholung und Überführung zum Friedhof
  • Sarg mit Ausstattung, Decke und Kissen
  • Versorgung, Waschen und Ankleiden der verstorbenen Person
  • Unterlagen, Weiterleitung der Todesbescheinigung an das Standesamt und Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung
  • Organisation der Trauerfeier und der Drucksachen

Liegt die verstorbene Person vor der Beisetzung in einer Kühlzelle des Friedhofs, berechnet die Stadt 47,00 € je Tag (A 1.3.1). Grabstein, Steinmetz, Grabpflege, Blumen und Traueranzeige sind Fremdleistungen nach Angebot.

Fragen zur Erdbestattung in Nürnberg

Ist die Erdbestattung teurer als die Urnenbestattung?

In unseren Beispielen ja: 3.098,00 € für das Reihengrab gegenüber 1.923,80 € für das Urnenerdgrab 1,00 x 1,00 m, jeweils mit großer Halle. Den Unterschied macht vor allem die Beisetzungsgebühr für den Sarg (1.569,00 € gegenüber 279,00 €).

Muss ich die Grabgebühr für alle Jahre auf einmal zahlen?

Ja. Die Grabgebühr wird für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig, eine Erstattung bei Verzicht gibt es nicht (§ 3 Abs. 2 BFGebS).

Wer bekommt die Rechnung der Stadt?

Die Friedhofsverwaltung erstellt einen Gebührenbescheid. Häufig legt der Bestatter die Gebühren aus und rechnet sie mit seiner Schlussrechnung ab. Klären Sie das im Kostenvoranschlag, den Sie über die Anfrage erhalten, oder rechnen Sie Ihre Variante im Kostenrechner nach. Zur Feuerbestattung lesen Sie die Seite Urnenbestattung.

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag