Kaiserburg und Altstadt von Nürnberg mit St. Sebald

Beerdigungskosten in Nürnberg 2026: Was eine Bestattung hier wirklich kostet

Mit städtischen Friedhofsgebühren und durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Beerdigungskosten in Nürnberg meist zwischen ca. 4.694 € und ca. 6.398 €. Hier finden Sie jede Gebühr mit Tarifstelle, vier Beispiele und einen Rechner.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Nürnberg; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS), gültig ab 01.04.2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erdbestattung im Reihengrab mit großer Trauerhalle: 3.098,00 € (Grab 990,00 € + Annahme 59,00 € + Beisetzung 1.569,00 € + Halle 480,00 €), mit Bestatter ca. 6.398 €.
  • Urnenbestattung im Urnenerdgrab 1,00 x 1,00 m mit großer Trauerhalle: 1.923,80 €, einschließlich Einäscherung im Krematorium Nürnberg; mit Bestatter ca. 5.224 €.
  • Günstigste städtische Variante: 1.393,80 € für die anonyme Sammelgruft ohne Trauerfeier, mit Bestatter ca. 4.694 €.
  • Erdbestattung im Wahlgrab einfachtief/einfachbreit mit großer Trauerhalle: 2.898,00 €, mit Bestatter ca. 6.198 €.
  • Kein Samstagstarif, weil samstags nicht beigesetzt wird (§ 6 Abs. 1 BFS).
  • Bestatterleistungen: im Durchschnitt ca. 3.300 €.

Alle Grabgebühren für 10 Jahre. Quellen: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS), vom 12. August 2019 (Amtsblatt S. 321), zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Januar 2026 (Amtsblatt S. 69), in Kraft seit 01.04.2026; Preis Krematorium Nürnberg; Bundesverband Deutscher Bestatter (bestatter.de).

Drei Kostenblöcke: Friedhof, Bestatter, Fremdleistungen

Die Bestattungskosten in Nürnberg bestehen aus drei Teilen: den Gebühren der Stadt, den Leistungen des Bestattungshauses und den Rechnungen Dritter.

Friedhofskosten

1.394 € bis 3.098 €

Grabgebühr für die ganze Laufzeit, Annahme und Beisetzung, auf Wunsch die Trauerhalle und bei einer Urne die Einäscherung. Die Friedhofsverwaltung stellt dafür einen Gebührenbescheid aus.

Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS)

Bestatterleistungen

Ø ca. 3.300 €

Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung der verstorbenen Person, Behördengänge und die Organisation des Abschieds.

Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, bestatter.de

Fremdleistungen

nach Angebot

Grabstein und Steinmetz, Grabpflege, Blumen, Traueranzeige, Trauerrede und Bewirtung. Die Beträge stehen im jeweiligen Angebot.

Bei den Friedhofskosten hat jede Grabart einen Jahressatz, den die Stadt im Voraus für die gesamte Laufzeit verlangt; bei Verzicht wird nichts erstattet (§ 3 Abs. 2 BFGebS). Das Reihengrab kostet 99,00 € je Jahr, für die Ruhezeit von 10 Jahren also 990,00 €. Das Wahlgrab einfachtief/einfachbreit kostet 79,00 € je Jahr, bei 10 Jahren 790,00 €.

Dazu kommen Annahme und Beisetzung: beim Sarg 59,00 € (A 1.1.1) und 1.569,00 € (A 1.1.2), bei der Urne 34,00 € (A 1.2.1) und 279,00 € (A 1.2.2). Eine Grundgebühr gibt es nicht. Beisetzungen führt ausschließlich die Friedhofsverwaltung durch (§ 4 Abs. 1 BFS).

Die Trauerhalle kostet für 30 Minuten 480,00 € in der großen (A 1.3.5) und 420,00 € in der kleinen Halle (A 1.3.6), jede weitere angefangene halbe Stunde 240,00 € beziehungsweise 210,00 €. Die Einäscherung im städtischen Krematorium am Westfriedhof kostet 380,80 € einschließlich Urne, Urnenbeschriftung und Mehrwertsteuer.

  • Städtische Friedhofskosten
  • Bestatterleistungen Ø ca. 3.300 €
  • Fremdleistungen nach Angebot
Kostenblöcke je Beispiel
BeispielFriedhofskostenBestatterleistungenFremdleistungen
Erdbestattung, Reihengrab mit großer Trauerhalle3.098,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Urnenbestattung, Urnenerdgrab 1,00 x 1,00 m mit großer Trauerhalle1.923,80 €ca. 3.300 €nach Angebot
Urnenbestattung, anonyme Sammelgruft ohne Trauerfeier1.393,80 €ca. 3.300 €nach Angebot
Kostenblöcke einer Bestattung in Nürnberg, Grabgebühr jeweils für 10 Jahre. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS), in Kraft seit 01.04.2026; Bundesverband Deutscher Bestatter. Die Höhe der Fremdleistungen ist nur symbolisch.

Vier Rechenbeispiele aus der Nürnberger Satzung

Nachgerechnet aus dem Gebührenverzeichnis, Grabgebühr jeweils für 10 Jahre, ohne Grabstein und Grabpflege.

Erdbestattung im Reihengrab mit großer Trauerhalle

990,00 € Grab (99,00 € × 10 Jahre) + 59,00 € Annahme + 1.569,00 € Beisetzung + 480,00 € Trauerhalle = 3.098,00 €. Mit Bestatterleistungen sind das ca. 6.398 €. Das Reihengrab wird erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit vergeben; ein Grabnutzungsrecht und eine weitere Beisetzung gibt es nicht (§ 13 BFS).

Urnenbestattung im Urnenerdgrab 1,00 x 1,00 m mit großer Trauerhalle

750,00 € Grab + 34,00 € Annahme + 279,00 € Beisetzung + 480,00 € Trauerhalle + 380,80 € Einäscherung = 1.923,80 €. Mit Bestatter ergeben sich ca. 5.224 €.

Anonyme Sammelgruft ohne Trauerfeier

890,00 € Grab (89,00 € × 10 Jahre) + 34,00 € Annahme + 89,00 € Beisetzung in der Sammelgruft + 380,80 € Einäscherung = 1.393,80 €. Das ist die günstigste städtische Variante, mit Bestatter ca. 4.694 €. Die Sammelgruft gibt es nur als Neuerwerb und ohne Grabrecht.

Erdbestattung im Wahlgrab einfachtief/einfachbreit mit großer Trauerhalle

790,00 € Grab (79,00 € × 10 Jahre) + 59,00 € + 1.569,00 € + 480,00 € = 2.898,00 €, mit Bestatter ca. 6.198 €. Der Jahressatz des einfachen Wahlgrabs (79,00 €) liegt laut Gebührenverzeichnis unter dem des Reihengrabs (99,00 €). Welche Grabart auf welchem Friedhof frei ist, legt die Friedhofsverwaltung fest (§ 12 Abs. 3 BFS).

  • Laufzeit 10 Jahre (Ruhezeit)
  • Laufzeit 20 Jahre
Grabgebühr bei 10 und 20 Jahren Laufzeit
Grabart10 Jahre20 Jahre
Wahlgrab einfachtief/einfachbreit790,00 €1.580,00 €
Urnenerdgrab 1,00 x 1,00 m750,00 €1.500,00 €
Grabgebühr für die ganze Laufzeit, Jahressatz × Jahre. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS), in Kraft seit 01.04.2026.

Fünf Schritte bis zur Beisetzung in Nürnberg

  1. Schritt 1

    Tod feststellen lassen

    Ärztin oder Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt die Todesbescheinigung aus, danach wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet.

  2. Schritt 2

    Bestattungshaus beauftragen

    Der Bestatter kümmert sich um Überführung, Unterlagen und die Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung.

  3. Schritt 3

    Friedhof, Grabart und Laufzeit festlegen

    Reihengrab, Wahlgrab, Urnenerdgrab oder Gemeinschaftsanlage: Grabart und Laufzeit bestimmen den größten Teil der Gebühren.

  4. Schritt 4

    Abschied gestalten

    Trauerfeier in der großen oder kleinen Trauerhalle für 30 Minuten, auf Wunsch verlängert, dazu Musik und Blumen abstimmen.

  5. Schritt 5

    Kosten und Zahlung klären

    Kostenvoranschlag prüfen und klären, ob Erben, Angehörige oder das Sozialamt zahlen.

Üblicher Ablauf einer Bestattung. Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS), in Kraft seit 01.04.2026.

Friedhofskosten selbst berechnen

Wählen Sie Bestattungsart, Grabart, Laufzeit und Trauerhalle. Annahme, Beisetzung, Einäscherung und vorgeschriebene Beschriftung ergänzt der Rechner automatisch.

Schritt 1: Bestattungsart

Bei dieser Grabart gilt die Laufzeit fest für die Ruhezeit von 10 Jahren.

Schritt 4: Trauerfeier

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen finden in Nürnberg keine Beisetzungen statt (§ 6 Abs. 1 BFS).

Ihre Schätzung

Berechnete Friedhofsgebühren
Grabgebühr: Reihengrab ErwachseneB 2.1.1, 99,00 € × 10 Jahre990,00 €
Annahme einer/eines Verstorbenen im SargA 1.1.159,00 €
Beisetzung einer/eines Erwachsenen (Sarg)A 1.1.21.569,00 €
Große Trauerhalle, 30 Minuten (Südfriedhof, Westfriedhof, Boxdorf, Reichelsdorf, Fischbach)A 1.3.5480,00 €
Summe Friedhofskosten3.098,00 €
Bestatterleistungen, RichtwertDurchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatterca. 3.300 €
Geschätzte Gesamtkostenca. 6.398 €

Kühlzelle (47,00 € je Tag, A 1.3.1) und weitere Nutzungen berechnet die Friedhofsverwaltung nach tatsächlicher Inanspruchnahme.

Auf den Friedhöfen Großgründlach und Fischbach beträgt die Ruhezeit 12 Jahre, die Grabgebühr dort entsprechend für mindestens 12 Jahre.

Ohne Grabstein, Grabpflege und Fremdleistungen. Unverbindliche Schätzung, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Auswahl in den Kostenvoranschlag übernehmen

Ausführliche Erklärungen zu jedem Schritt stehen auf der Seite Kostenrechner.

Alle Friedhofsgebühren der Stadt Nürnberg

Alle Gebühren für städtische Friedhöfe in Nürnberg. Bei Grabgebühren steht der Satz je Jahr, fällig für mindestens die Ruhezeit.

Friedhofsgebühren der Stadt Nürnberg
LeistungNutzungsdauerGebührTarifstelle
Erdgräber (je Jahr)
Reihengrab Erwachseneje Jahr, mind. 10 Jahre99,00 €B 2.1.1
Wahlgrab einfachtief/einfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre79,00 €B 4.1.1
Wahlgrab einfachtief/doppeltbreitje Jahr, mind. 10 Jahre158,00 €B 4.1.2
Wahlgrab einfachtief/dreifachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre237,00 €B 4.1.3
Wahlgrab einfachtief/vierfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre316,00 €B 4.1.4
Wahlgrab doppelttief/einfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre158,00 €B 4.1.5
Wahlgrab doppelttief/doppeltbreitje Jahr, mind. 10 Jahre316,00 €B 4.1.6
Familiengrab einfachtief/einfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre99,00 €B 4.2.1
Familiengrab einfachtief/doppeltbreitje Jahr, mind. 10 Jahre198,00 €B 4.2.2
Familiengrab einfachtief/dreifachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre297,00 €B 4.2.3
Familiengrab einfachtief/vierfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre396,00 €B 4.2.4
Familiengrab einfachtief/fünffachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre495,00 €B 4.2.5
Familiengrab doppelttief/einfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre198,00 €B 4.2.6
Familiengrab doppelttief/doppeltbreitje Jahr, mind. 10 Jahre396,00 €B 4.2.7
Familiengrab doppelttief/dreifachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre594,00 €B 4.2.8
Familiengrab doppelttief/vierfachbreitje Jahr, mind. 10 Jahre792,00 €B 4.2.9
Kindergräber (je Jahr)
Kindergrab 0,45 x 0,90 m bzw. 0,60 x 1,20 mje Jahr, mind. 6 Jahre19,00 €B 4.3.1 / 4.3.2
Urneneinzelgräber (je Jahr)
Urnenerdgrab 0,85 x 0,85 m (nur Verlängerung)je Jahr, mind. 10 Jahre55,00 €B 3.1.1
Urnenerdgrab 1,00 x 1,00 mje Jahr, mind. 10 Jahre75,00 €B 3.1.2
Urnenerdgrab 1,00 x 1,50 mje Jahr, mind. 10 Jahre105,00 €B 3.1.3
Urnenerdgrab 1,00 x 2,00 mje Jahr, mind. 10 Jahre125,00 €B 3.1.4
Urnenerdgrab 1,50 x 1,50 mje Jahr, mind. 10 Jahre149,00 €B 3.1.5
Urnenerdgrab 2,00 x 2,00 mje Jahr, mind. 10 Jahre249,00 €B 3.1.6
Urnenerdgrab 3,00 x 3,00 mje Jahr, mind. 10 Jahre509,00 €B 3.1.7
Urnengemeinschaftsanlagen (je Jahr)
Urnennische einfachbreit (Urnenwand/Kolumbarium)je Jahr, mind. 10 Jahre125,00 €B 3.2.1
Urnennische doppeltbreitje Jahr, mind. 10 Jahre159,00 €B 3.2.2
Urnenhaingrabje Jahr, mind. 10 Jahre189,00 €B 3.2.3
Sammelgruft (anonym, nur Neuerwerb, kein Grabrecht)je Jahr, mind. 10 Jahre89,00 €B 3.2.4
Baumgrab (Naturgrab unter Bäumen, auch Platanen- und Ahornfeld)je Jahr, mind. 10 Jahre168,00 €B 3.2.5
Urnengartengrabje Jahr, mind. 10 Jahre139,00 €B 3.2.6
Urnenkulturgrab an historischen Grabmalenje Jahr, mind. 10 Jahre89,00 €B 3.2.7
Pflanzenfeldgrabje Jahr, mind. 10 Jahre91,00 €B 3.2.8
Bestattungsgebühren Sarg
Annahme einer/eines Verstorbenen im Sargeinmalig59,00 €A 1.1.1
Beisetzung einer/eines Erwachsenen (Sarg)einmalig1.569,00 €A 1.1.2
Beisetzung eines Kindeseinmalig475,00 €A 1.1.3
Beisetzung in einer Grufteinmalig1.215,00 €A 1.1.4
Beisetzung im Seelenfeld für Totgeburten bzw. im Grabfeld für Stillgeborene, inkl. 19 % MwSteinmalig250,00 €A 1.1.5 / 1.1.6
Bestattungsgebühren Urne
Annahme einer Urne/Überurneeinmalig34,00 €A 1.2.1
Urnenbeisetzung Erwachsene oder Kindeinmalig279,00 €A 1.2.2
Urnenbeisetzung doppelttief (vorwiegend auf kirchlichen Friedhöfen)einmalig1.299,00 €A 1.2.2.1
Urnenbeisetzung in der Sammelgrufteinmalig89,00 €A 1.2.3
Trauerhallen und Nutzungsräume
Große Trauerhalle, 30 Minuten (Südfriedhof, Westfriedhof, Boxdorf, Reichelsdorf, Fischbach)einmalig480,00 €A 1.3.5
Kleine Trauerhalle, 30 Minuten (übrige Friedhöfe)einmalig420,00 €A 1.3.6
Verlängerung große Trauerhalle je angefangene 30 Minuteneinmalig240,00 €A 1.3.7.1
Verlängerung kleine Trauerhalle je angefangene 30 Minuteneinmalig210,00 €A 1.3.7.2
Kühlzelle je Tageinmalig47,00 €A 1.3.1
Einbettungsraumeinmalig129,00 €A 1.3.2
Schauzelle je angefangene 60 Minuteneinmalig99,00 €A 1.3.3
Abschiedsraum je angefangene 60 Minuteneinmalig299,00 €A 1.3.4
Audioanlage für Ton- oder Datenträger von Dritteneinmalig89,00 €A 1.3.8
Zusätzlicher Kranz- oder Blumenwagen je Stückeinmalig45,00 €A 1.3.9
Leistungen des Bestattungsbetriebs
Anbringen oder Versetzen der Beschriftung an der Urnennischenverschlussplatteeinmalig189,00 €A 1.4.1
Beschriftung an einem Pflanzenfeldgrabeinmalig259,00 €A 1.4.2.1
Beschriftung an einem Baumgrabeinmalig259,00 €A 1.4.2.2
Ausgrabung eines Sarges bzw. von Gebeineneinmalig1.589,00 €A 1.4.3
Ausgrabung/Entnahme einer Urne inkl. Beisetzung im Ewigkeitsgrabeinmalig269,00 €A 1.4.4
Räumen einer Grufteinmalig1.199,00 €A 1.4.5
Krematorium Nürnberg
Einäscherung im Krematorium Nürnberg inkl. Urne und Urnenbeschriftung, inkl. MwSteinmalig380,80 €Krematorium

Die Ruhezeit beträgt auf den städtischen Friedhöfen 10 Jahre für Erwachsene und 6 Jahre für Kinder; auf den Friedhöfen Großgründlach und Fischbach sind es 12 Jahre für Erwachsene und 10 Jahre für Kinder (§ 22 Abs. 1 BFS). Als Kind gilt, wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 5 Abs. 1 BFS, § 4 BFGebS). Ein Grabnutzungsrecht wird nur für volle Jahre vergeben, mindestens für die Ruhezeit (§ 23 Abs. 2 BFS).

Ein Grabnutzungsrecht lässt sich zum selben Jahressatz verlängern, Antrag spätestens zwei Monate nach Ablauf (§ 24 Abs. 1 BFS).

Logik: Grabgebühr = Jahressatz × Jahre, für die ganze Laufzeit im Voraus fällig (§ 3 Abs. 2 BFGebS), zum Beispiel Reihengrab: 99,00 € × 10 Jahre = 990,00 €. Dazu kommen Annahme- und Beisetzungsgebühr, auf Wunsch die Trauerhalle und bei einer Urne die Einäscherung.

Die Gebühren der Satzung sind ohne Umsatzsteuer-Ausweis angegeben; nur die Beisetzung im Seelenfeld und im Grabfeld für Stillgeborene (A 1.1.5 und 1.1.6) ist ausdrücklich inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Der Preis der Einäscherung (380,80 €) enthält die Mehrwertsteuer.

Quelle: Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (BFGebS) mit Anlage Gebührenverzeichnis, vom 12. August 2019 (Amtsblatt S. 321), zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Januar 2026 (Amtsblatt S. 69), in Kraft seit 01.04.2026. Satzung als PDF, Gebührenverzeichnis als PDF; Einäscherung: Stadt Nürnberg, Einäscherungen. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Die Friedhöfe in Nürnberg

Die Friedhofsverwaltung verwaltet 10 städtische Friedhöfe mit knapp 90.000 Gräbern auf rund 119 Hektar. Auf den Südfriedhof und den Westfriedhof mit 62 beziehungsweise 38 Hektar entfallen knapp 85 Prozent der Gräber. Jährlich finden über 5.000 Bestattungen auf den städtischen, neun evangelisch-lutherischen und dem israelitischen Friedhof statt. Für alle städtischen Friedhöfe gilt eine Gebührensatzung.

Süd- und Westfriedhof stehen allen offen. Die übrigen 8 städtischen Friedhöfe sind Verstorbenen mit Wohnsitz im jeweiligen Einzugsbereich vorbehalten (§ 6 Abs. 2 und 3 BFS, Anlage 1); Ausnahmen gelten etwa bei einem bestehenden Grabnutzungsrecht. Geöffnet sind die Friedhöfe täglich während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten (§ 30 BFS).

Neben den städtischen gibt es kirchliche Friedhöfe, darunter der St. Johannisfriedhof und der St. Rochusfriedhof, sowie den Israelitischer Friedhof. Alle Adressen und die Kontaktdaten der Friedhofsverwaltung stehen in der Übersicht der Friedhöfe.

Spartipps aus der Nürnberger Gebührensatzung

Die größten Unterschiede entstehen durch Grabart, Laufzeit und Trauerfeier:

  • Laufzeit nicht länger als nötig wählen: Jedes zusätzliche Jahr kostet den vollen Jahressatz und wird im Voraus fällig. Beim Wahlgrab einfachtief/einfachbreit machen 10 zusätzliche Jahre 790,00 € aus.
  • Kleinere Grabgröße: Das Urnenerdgrab 1,00 x 1,00 m kostet 75,00 € je Jahr, das Urnenerdgrab 2,00 x 2,00 m 249,00 €.
  • Urnengemeinschaftsanlage prüfen: Urnenkulturgrab (89,00 € je Jahr) oder Sammelgruft (89,00 € je Jahr) liegen am unteren Ende. Bei Nische, Baum- und Pflanzenfeldgrab kommt die vorgeschriebene Beschriftung hinzu.
  • Trauerfeier ohne Verlängerung: 30 Minuten sind im Hallenpreis enthalten; jede weitere angefangene halbe Stunde kostet 240,00 € beziehungsweise 210,00 €.
  • Familienangehörige gleichzeitig beisetzen: Dann ist nur eine Bestattungsgebühr zu entrichten (§ 5 Abs. 2 BFGebS).
  • Mehrere Angebote vergleichen: Verlangen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag, in dem Gebühren, Bestatterleistungen und Fremdleistungen getrennt stehen.

Wer zahlt die Beerdigung?

Wer zahlt: Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass.

Wer für die Bestattung sorgen muss: Nach § 15 Satz 1 BestV in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV sind das in dieser Reihenfolge Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern (bei Annahme Volljähriger der Annehmende vor den Eltern), Großeltern, Enkelkinder, Geschwister und Kinder der Geschwister. Bestimmt die Gemeinde die Verpflichteten, soll sie den Grad der Verwandtschaft oder Schwägerschaft berücksichtigen (§ 15 Satz 2 BestV).

Wenn niemand handelt: Sind Anordnungen nicht möglich oder erfolglos, sorgt die Gemeinde, in unaufschiebbaren Fällen die Polizei, selbst oder durch Beauftragte für die Bestattung und kann vom Pflichtigen Ersatz der notwendigen Kosten verlangen (Art. 14 Abs. 2 BestG). In Nürnberg ist das die Stadt Nürnberg.

Fristen: Bestattet werden darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 18 Abs. 1 BestV). Spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes muss die verstorbene Person bestattet oder eingeäschert sein; Samstage, Sonn- und Feiertage zählen dabei nicht mit (§ 19 Abs. 1 BestV). Die Urne muss spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt sein (§ 19 Abs. 4 BestV). In Nürnberg ist der Beisetzungsort der Urne außerdem innerhalb von sechs Wochen nach der Einäscherung zu bestimmen (§ 11 Abs. 2 BFS).

Friedhofszwang: Zulässig sind Erdbestattung, Feuerbestattung mit Beisetzung der Urne in einer Grabstätte oder Seebestattung (Art. 1 Abs. 1 BestG). Beigesetzt wird auf Friedhöfen, außerhalb nur mit Genehmigung (Art. 12 BestG). Urnen werden den Hinterbliebenen nur in Ausnahmefällen zur Überführung ins Ausland ausgehändigt (§ 11 Abs. 1 BFS).

Sozialbestattung: Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort. In Nürnberg ist das das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Nürnberg.

Quellen: Bestattungsgesetz (BestG) Bayern vom 24. September 1970 (BayRS 2127-1-G), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 47 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98); Bestattungsverordnung (BestV) Bayern vom 1. März 2001 (GVBl. S. 92, 190, BayRS 2127-1-1-G), zuletzt geändert durch § 50 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75). Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Wie Sie beim Sozialamt Hilfe zu den Bestattungskosten beantragen, lesen Sie auf der Seite zur Sozialbestattung in Nürnberg.

Nürnberg in Zahlen

Nürnberg hatte am 31.12.2024 546.397 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung. Im Jahr 2024 wurden 5.810 Sterbefälle gezählt (Statistischer Monatsbericht Nürnberg, Jahresrückblick 2024).

Häufige Fragen zu Beerdigungskosten in Nürnberg

Grundlage sind Gebührensatzung und Friedhofssatzung der Stadt.

Wie teuer ist eine ganz normale Beerdigung in Nürnberg?

Eine Erdbestattung im Reihengrab mit großer Trauerhalle kostet in Nürnberg 3.098,00 € an städtischen Gebühren: Grab 990,00 € (99,00 € × 10 Jahre), Annahme 59,00 €, Beisetzung 1.569,00 € und Trauerhalle 480,00 €. Mit Bestatterleistungen von durchschnittlich etwa 3.300 € sind das rund 6.398 €, ohne Grabstein und Grabpflege.

Was ist die günstigste städtische Bestattung in Nürnberg?

Am wenigsten kostet die anonyme Sammelgruft ohne Trauerfeier: 890,00 € Grabgebühr für 10 Jahre, 34,00 € Annahme der Urne, 89,00 € Beisetzung in der Sammelgruft und 380,80 € für die Einäscherung im Krematorium Nürnberg. Zusammen sind das 1.393,80 €, mit Bestatter ca. 4.694 €.

Was kostet eine Urnenbestattung in Nürnberg?

Im Urnenerdgrab 1,00 x 1,00 m mit großer Trauerhalle fallen 1.923,80 € an: Grab 750,00 € (75,00 € × 10 Jahre), Annahme der Urne 34,00 €, Beisetzung 279,00 €, Trauerhalle 480,00 € und Einäscherung 380,80 € inklusive Mehrwertsteuer. Mit Bestatter sind es ca. 5.224 €.

Hat Nürnberg ein eigenes Krematorium?

Ja. Am Westfriedhof liegt das städtische Krematorium Nürnberg. Die Einäscherung kostet 380,80 € inklusive Mehrwertsteuer, Urne und Urnenbeschriftung. Der Preis ist privatrechtlich und steht nicht in der Gebührensatzung.

Ist ein Wahlgrab in Nürnberg teurer als ein Reihengrab?

Nicht unbedingt. Laut Gebührenverzeichnis liegt der Jahressatz des einfachen Wahlgrabs (einfachtief/einfachbreit) bei 79,00 €, der des Reihengrabs bei 99,00 €. Mit Trauerhalle kommt das Wahlgrab für 10 Jahre auf 2.898,00 €, das Reihengrab auf 3.098,00 €. Welche Grabart auf welchem Friedhof frei ist, legt die Friedhofsverwaltung fest (§ 12 Abs. 3 BFS).

Gibt es in Nürnberg einen Samstagszuschlag?

Nein. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden in Nürnberg keine Beisetzungen statt (§ 6 Abs. 1 BFS). Einen Samstagstarif gibt es deshalb nicht.

Wie lange ist die Ruhezeit in Nürnberg?

Die Ruhezeit beträgt 10 Jahre für Erwachsene und 6 Jahre für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Auf den Friedhöfen Großgründlach und Fischbach sind es 12 beziehungsweise 10 Jahre (§ 22 Abs. 1 BFS).

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Nach § 1968 BGB tragen die Erben die Kosten. Für die Bestattung sorgen müssen in Bayern nach § 15 BestV in dieser Reihenfolge Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister und Kinder der Geschwister. Reicht das Geld nicht, kann das Sozialamt Nürnberg die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII übernehmen.

Kostenvoranschlag für eine Bestattung in Nürnberg

Über dieses Formular fordern Sie kostenfrei einen persönlichen Kostenvoranschlag an. Wir geben Ihre Anfrage an unseren Partner-Bestatter in Nürnberg weiter. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem städtische Gebühren, Bestatterleistungen und Fremdleistungen getrennt aufgeführt sind.

Über diese Seite

Beerdigungskosten Nürnberg ist ein Informations- und Vermittlungsangebot der Premium Lead GmbH. Grundlage aller Beträge sind Gebührenverzeichnis und Krematoriumspreis der Stadt. Anfragen geben wir an einen Partner-Bestatter vor Ort weiter. Dafür erhalten wir von ihm eine Vergütung, für Sie bleibt die Anfrage kostenfrei.

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Quellen

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag